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   VG Cottbus, 21.09.2017 - 3 K 137/12   

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VG Cottbus, 21.09.2017 - 3 K 137/12 (https://dejure.org/2017,36415)
VG Cottbus, Entscheidung vom 21.09.2017 - 3 K 137/12 (https://dejure.org/2017,36415)
VG Cottbus, Entscheidung vom 21. September 2017 - 3 K 137/12 (https://dejure.org/2017,36415)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - 9 N 66.13

    Ausbaubeitrag; Vorteilsbemessung; Grundstück; unbeplanter Innenbereich; Anzahl

    Auszug aus VG Cottbus, 21.09.2017 - 3 K 137/12
    Es handelt sich hierbei nach einschlägiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, welcher sich angeschlossen wird, nicht um einen sachwidrigen oder willkürlichen Maßstab (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2011 - OVG 9 B 14.09 -, juris Rn. 57; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Juli 2013 - OVG 9 B 64.11 -, juris Rn. 37 ff.; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. September 2015 - OVG 9 N 66.13 -, juris Rn. 5).

    Hiernach soll das bauplanungsrechtliche Verständnis der "näheren Umgebung" im Sinne des § 34 BauGB als Hilfe dienen, um jedenfalls diejenigen Grundstücke außer Betracht zu lassen, die die bauliche Ausnutzbarkeit des zu veranlagenden Grundstücks erkennbar nicht (mehr) prägen können (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. September 2015 - OVG 9 N 66.13 -, juris Rn. 5).

    Vielmehr dürfte wenigstens der Versuch zu unternehmen sein, die "nähere Umgebung" im Sinne des § 34 BauGB einigermaßen zu erfassen, was wenigstens bedeuten dürfte, dass all diejenigen Grundstücke außer Betracht bleiben müssen, die die bauliche Ausnutzbarkeit des zu veranlagenden Grundstücks erkennbar nicht (mehr) prägen können (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. September 2015 - OVG 9 N 66.13 -, juris Rn. 5).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 9 A 3.08

    Normenkontrollverfahren bezüglich einer Schmutzwasserbeitragssatzung:

    Auszug aus VG Cottbus, 21.09.2017 - 3 K 137/12
    Hiervon ausgehend ist der von der Stadt ... in der Straßenbaubeitragssatzung zugrunde gelegte kombinierte Vollgeschossmaßstab, bei welchem für die grundstücksbezogene Vorteilsbemessung eine rechnerisch gewichtende Kombination der Grundstücksflächen mit der Anzahl der Vollgeschosse mithilfe von Faktoren erfolgt, ein gängiger und praktikabler Maßstab, der in der Rechtsprechung als vorteilsgerecht und damit zulässig anerkannt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2008 - 9 A 3.08 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    "In der Rechtsprechung auch des Senats ist wiederholt auf der Basis eines Grundfaktors von 100 % für das erste Vollgeschoss ein linearer Steigerungsfaktor zwischen 25 - 50 % als gebräuchlich und rechtssicher angesehen worden (Urteil des Senats vom 12. November 2008 - 9 A 3.08 -, Juris Rn. 31; Beschluss des Senats vom 21. Februar 2011 - 9 S 92.10 -, S. 7 des EA m.w.N.).

    Die Zulässigkeit dieser Steigerung, die sich auch als Grundfaktor 1 und Steigerungsfaktoren zwischen 0, 25 und 0, 5 ausdrücken lässt, beruht zum einen auf dem Erfahrungssatz, dass mit zunehmender Zahl der Vollgeschosse eine Steigerung der zulässigen Intensität der baulichen Nutzung und eine Erhöhung des durch den Beitrag abzugeltenden Vorteils einhergehen (vgl. Urteil des Senats vom 12. November 2008 - 9 A 3.08 -, Juris Rn. 31).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2011 - 9 B 14.09

    Sachliche Beitragspflicht; Zeitpunkt der Entstehung; Rückwirkung der Satzung;

    Auszug aus VG Cottbus, 21.09.2017 - 3 K 137/12
    33 Das Abstellen auf die "überwiegend vorhandene Zahl der Vollgeschosse" als Maßstab ist aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität und der einfacheren Nachvollziehbarkeit für die Beitragspflichtigen zulässig (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2011 - OVG 9 B 14.09 -, juris Rn. 57).

    Es handelt sich hierbei nach einschlägiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, welcher sich angeschlossen wird, nicht um einen sachwidrigen oder willkürlichen Maßstab (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2011 - OVG 9 B 14.09 -, juris Rn. 57; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Juli 2013 - OVG 9 B 64.11 -, juris Rn. 37 ff.; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. September 2015 - OVG 9 N 66.13 -, juris Rn. 5).

    Im Rahmen der ihm zustehenden Gestaltungsfreiheit hat die Gemeinde die bauliche Ausnutzbarkeit in den Blick genommen und zugleich einen Maßstab geschaffen, der ihr - und auch den Beitragspflichtigen - die Möglichkeit gibt, die höchstzulässigen Vollgeschoßzahlen je Gebiet regelmäßig durch schlichtes Abzählen zu ermitteln (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2011 - OVG 9 B 14.09 -, juris Rn. 57).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2015 - 10 S 11.15

    Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung

    Auszug aus VG Cottbus, 21.09.2017 - 3 K 137/12
    Allgemein reicht die nähere Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB so weit, wie sich die Ausführung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens auswirken kann und wie die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt; es darf also nicht nur diejenige Bebauung als erheblich angesehen werden, die gerade in der unmittelbaren Nachbarschaft des Baugrundstücks überwiegt, sondern es muss auch die Bebauung der weiteren Umgebung des Grundstücks insoweit berücksichtigt werden, als auch sie noch "prägend" auf dasselbe einwirkt (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 BVerwG 4 C 15.84 -, BVerwGE 75, 34, juris Rn. 28; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2015 - OVG 10 S 11.15 -, juris Rn. 4).

    Maßgebend ist die optische Beziehung der Gebäude zueinander, also die nach außen wahrnehmbare Erscheinung der Gebäude im Verhältnis zu ihrer Umgebungsbebauung (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05. Juni 2015 - OVG 10 S 11.15 -, juris Rn. 4 f.).

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VG Cottbus, 21.09.2017 - 3 K 137/12
    liegt eine rechtswirksame Satzung zugrunde (vgl. zum Absehen einer "ungefragten Fehlersuche" trotz Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes, BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, juris Rn. 43; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2011 - 9 N 62.09 -, juris Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2011 - OVG 9 N 62.09 -, juris Rn. 6; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 -, juris Rn. 72).

    Gerade auch im Abgabenrecht ist trotz Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO keine "ungefragte" Fehlersuche angebracht - jedenfalls, wenn Bedenken vom Kläger nicht erhoben worden sind bzw. nicht ansatzweise substantiiert werden oder solche Fehler nicht offenkundig sind bzw. auf der Hand liegen (BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. November 2012 - OVG 9 B 13.12 -, juris Rn. 20).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 9 B 62.11

    Schmutzwasserbeitrag; Nichtigkeit der Satzung; wirtschaftlicher Vorteil;

    Auszug aus VG Cottbus, 21.09.2017 - 3 K 137/12
    eine bestimmte Rendite zu erzielen, wobei auch die jeweiligen örtlichen Verhältnisse eine Rolle spielen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. April 2012 - OVG 9 B 62.11 - juris Rn. 30).

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg führt in seinem Urteil vom 18. April 2012 (OVG 9 B 62.11, juris Rn. 33 ff. m.w.N.) aus:.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12

    Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des

    Auszug aus VG Cottbus, 21.09.2017 - 3 K 137/12
    Für das - hier relevante - Kriterium der Vollgeschosszahl, also ein Kriterium betreffend das Maß der baulichen Nutzung, ist die nähere Umgebung grundsätzlich etwas enger zu ziehen, da die Prägung, die von der für die Bestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen maßgeblichen Stellung der Gebäude auf den Grundstücken ausgeht, im Allgemeinen (deutlich) weniger weit reicht als die Wirkungen der Art der baulichen Nutzung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. März 2013 - OVG 10 B 4.12 -, juris Rn. 39; VG Cottbus, Urteil vom 16. Februar 2017 - 3 K 1851/16 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2016 - 10 S 12.16

    Widerspruch gegen Baugenehmigung für Wohnanlage; Nachbar; Antrag auf

    Auszug aus VG Cottbus, 21.09.2017 - 3 K 137/12
    Auch der Umstand, dass sich im Nordwesten der ... Straße weitere Einfamilienhäuser befinden und nicht durchgängig dreigeschossige, oder in ihrer Struktur sonst homogene Bebauung anschließt - die sich klar von der Bebauung im Süden der ... Straße abgrenzen ließe - trägt dazu bei, dass sich die Baulichkeiten entlang des gesamten, im Innenbereich liegenden Straßenzuges gegenseitig prägen (vgl. zur Bedeutung der Bebauung entlang eines Straßenzuges: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juli 2016 - OVG 10 S 12.16 -, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2015 - 9 S 5.15

    Beschwerde; Straßenbaubeitrag; Rückwirkungsverbot; Grundsatz der regionalen

    Auszug aus VG Cottbus, 21.09.2017 - 3 K 137/12
    Fixpunkt für die endgültige Herstellung der Anlage und Schlusspunkt der werkvertraglichen Vertragserfüllung ist die Abnahme (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2015 - OVG 9 S 5.15 -, juris Rn. 6).
  • VG Cottbus, 25.09.2015 - 3 K 273/13

    Bauvorbescheid

    Auszug aus VG Cottbus, 21.09.2017 - 3 K 137/12
    Die nähere Umgebung ist für die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen, weil diese jeweils eine Prägung mit ganz unterschiedlicher Reichweite und Gewichtung entfalten können (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2014 - BVerwG 4 B 38.13 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 217, juris Rn. 7; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. September 2010 - 2 A 508/09 -, juris Rn. 37; vgl. zu allem Kammerbeschluss vom 25. September 2015, - 3 K 273/13 -, juris, Rn. 35, 36).
  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 28.86

    Entwässerungsgebühren - Betragsbemessung - Grundstücksfläche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - 2 A 508/09

    Anspruch auf Erteilung eines beantragten bauplanungsrechtlichen Bauvorbescheids

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 9 B 13.12

    Dezentrale Schmutzwasserentsorgung; Grundgebühr; Mengengebühr;

  • VG Cottbus, 20.07.2017 - 3 K 693/12

    Straßenausbaubeiträge

  • VG Potsdam, 02.11.2012 - 12 K 755/11

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 9 N 143.13

    Winterdienstgebühr; Gebührensatzung; keine Aufhebung der Vorgängersatzung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2011 - 9 N 62.09

    Gewässerunterhaltungsumlage; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Gleichheitssatz;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2012 - 9 A 2054/07

    Klage gegen Lkw-Maut erfolgreich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 15 A 465/99

    Geschossigkeit beim Beitrag

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2000 - 2 M 48/00
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2013 - 9 B 64.11

    Schmutzwasseranschlussbeitrag; Grundstücksanschlusskosten; Tiefenbegrenzung im

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